AGB

I. Geltung der Bedingungen

(1)Lieferungen, Angebote und sonstige Auftragsleistungen der Firma OTG erfolgen ausschließlich unter Anerkennung der unten aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese gelten bei Bestellung als verbindlich anerkannt. Die jeweils aktuellen AGB sind in den Geschäftsräumen der OTG Ortungstechnik und auf der OTG-Website im Internet einsehbar. (2) Für Lieferung von OTG –Geräten und von sonstigen Produkten gilt ein Kaufvertrag vereinbart. (2) Tritt OTG bei Verkauf von Gebrauchtgeräten als Vermittler auf, so erfolgt die Tätigkeit im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittent). Ein Anspruch auf Benennung des Kommittenden besteht nicht. (3) Grundlage der Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen ist ein freier Dienstvertrag. (4) Leistungen durch vermittelte Auftragnehmer im Rahmen eines Dienstvertrages gelten als ergänzende Dienstverschaffung. (5)Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung oder der Bereitstellung von Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.(6)Ist nichts anderes vereinbart, sind die AGB für den Bereich Auftragssuche, Reparaturen, Finanzierung, und Vermietung Vertragsgrundlage. Im Einzelfall können diese durch zusätzlich zur Kenntnis gebrachte Geschäftsbedingungen ergänzt oder eingeschränkt sein.

II. Angebot, Vertragsabschluß


(1)Angebote von OTG sind bezüglich Liefermöglichkeit und Preisangabe freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Zusicherung. Der Kunde ist an die schriftliche oder die Online-Bestellung rechtsverbindlich bis sechs Wochen nach Eingang bei OTG gebunden. Er verpflichtet sich zur Zahlung und Abnahme, solange der Rechnungsbetrag den Angebotsbetrag zuzüglich Transportkosten nicht überschreitet. (2) Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. (3) Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller innerhalb dieser Frist, jedoch unverzüglich nach Feststellung, zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. (4) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

III.Überlassene Unterlagen


(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Handbücher, Software, Zeichnungen etc., behält sich OTG das Eigentums- und Urheberrecht vor. (2) Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Besteller wird eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. (3) Soweit OTG das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von II.3 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. (4) Bei Verlust von Ansichtsmaterial oder unrechtmäßiger Weiterleitung an Dritte haftet der Besteller mit dem Wiederbeschaffungswert der Unterlagen und dem tatsächlich nachgewiesenen Schaden, mindestens jedoch mit 10% vom Kaufpreis des jeweils betroffenen Gerätetyps.

IV. Preise, Preisänderungen


(1) Die angegebenen Preise schließen, wenn nicht anders angegeben, den aktuellen Mehrwertsteuersatz ein, Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend bis zur schriftlichen Zusicherung. (2) Der Kunde trägt die Verpackungs- und Frachtkosten. (3) Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung von Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt. IV. Versand und Gefahrübergang (1) Erfüllungsort ist am Sitz der Firma OTG, Peter Gey. (2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder, zwecks Versendung, die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. (3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. (4) Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Der Käufer ist für sein Vorbringen beweispflichtig. Bei offensichtlichen Transportschäden hat der Käufer die Abnahme der Sendung zu verweigern. Beruht ein versteckter Mangel, z.B. elektromagnetische Störungen, auf Umständen, die auf den Transport zurückzuführen sind, so sind die kundenseitigen Transportdokumente der Mängelanzeige beizufügen (5) Bei Paketverlust leistet der Verkäufer Hilfestellung. Eine finanzielle Hilfe oder Rückzahlung von Beträgen kann jedoch erst nach Erstattung durch den Paketdienst erfolgen. (6) Der Beginn der von OTG angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (7) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist OTG berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Hierfür gilt mindestens eine Kostenpauschale in Höhe von 25% des Kaufpreises zuzügl. gesetzl. MwSt. als vereinbart. Weitergehende Ansprüche von OTG bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. (8) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. (9) OTG haftet im Fall des selbst herbeigeführten Lieferverzugs und erstattet für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung 3% des Lieferwertes, insgesamt maximal jedoch nicht mehr als 12 % des Lieferwertes. Für Lieferverzögerungen bedingt durch Zulieferer, außergewöhnliche Umweltbedingungen, durch allgemeine politische Ereignisse und Berücksichtung von gesetzlichen Rahmenbedingungen wird keine Haftung übernommen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

V.a Gewährleistung und Mängelrüge bei OTG-Produkten


(1) Jeder von OTG hergestellte Gerätetyp ist nach dem neuesten Wissensstand entwickelt, CE-zertifiziert und vorab durch Feldversuche erprobt. Jedes ausgelieferte Gerät nebst Zubehör wird vor Versand auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüft. Dem Kunden ist bekannt, dass jeder Einsatz unterschiedlichen Bedingungen unterliegt und Messungen individuell festgelegt werden müssen. Messergebnisse unterliegen im Einzelfall unterschiedlichen und veränderlichen Bewertungskriterien. OTG kann deshalb keinerlei Verpflichtungen übernehmen hinsichtlich der Richtigkeit oder des Erfolges von Maßnahmen, die aufgrund von Messungen und Messergebnissen mit unseren Produkten zustande kommen. Alle Angaben beruhen auf den von uns durchgeführten Tests und sonstigen Erfahrungswerten. Etwaige Empfehlungen erfolgen nach besten Wissen und sind unverbindlich. (2) Offensichtliche Mängel bei Lieferung von OTG-Geräten sind vom Käufer innerhalb von 1 Woche ab Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich mit Nachweis zu rügen. (3) Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder ist er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel nicht funktionsfähig, hat OTG das Recht nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders angeben, 24 Monate. Bei Nachbesserungen verlängert sich die Frist entsprechend ausschließlich für ersetzte Teile oder Leistungen. Innerhalb der Garantiezeit müssen offensichtliche Mängel bei sachgemäßen Gebrauch dem Verkäufer unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt werden. (5) Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den Verkäufer kostenfrei und auf eigene Gefahr zurückzusenden. (6) Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. (7) Sollte der Gewährleistungsanspruch zu recht bestehen liegt die Mängelbeseitigung durch Reparatur, Teilersatz oder Austausch in der Entscheidung des Verkäufers. Die Kosten des Transportes werden in diesem Fall erstattet. (8) Sollte eine Beanstandung nicht auf einem Fehler des Herstellers beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Sollte eine Behebung des Schadens in diesem Fall möglich sein, erfolgt die Ausführung gegen Kostenvoranschlag. Diese Aufwandgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet. (9) Verbrauchsmaterialien sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. (10) Schadens-ersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung verweigert wurde. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. (11) OTG haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde, haftet OTG auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet OTG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. OTG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). OTG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten wird im übrigen die Haftung ausgeschlossen. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. (12) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OTG. (13) Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart/angegeben 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang bei Neugeräten, 1 Jahr bei Gebraucht/Vorführgeräten. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. (8) Ware, die aufgrund von Vorzwecken preisreduziert ist, sowie gebrauchte Ware, die von OTG im eigenen Namen verkauft oder vermittelt wird, ist generell vom Umtausch ausgeschlossen. Die Garantiezeit beträgt auf elektronische Geräte 2 Jahre. Ausgeschlossen hiervon sind Verbrauchsmaterial sowie wiederaufladbare Batterien. (10) Diese Regelungen gelten auch hilfsweise bei mit OTG abgeschlossenen Dienstverträgen

V.b Gewährleistung und Mängelrüge bei Handelsware


(1) Es gilt die gesetzliche Produkthaftung des Herstellers. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Übergabe an den Besteller bzw. an den Transporteur. (2) Es gelten die Zusicherungen des Herstellers gemäß Angebot. (3) Angaben des Verkäufers geben immer nur seine Meinung wieder und stellen keine zugesicherte Eigenschaften dar; Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Festlegung im Kaufvertrag. (4) Im übrigen gelten für das Handelsgeschäft die Bestimmungen von V.a 2-9 entsprechend.

VI. Haftungsbegrenzung


(1) Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand. (2) Bei unsachgemäßer Behandlung der Ware entfällt ein Anspruch auf Garantieleistung. Die Kosten einer Reparatur, soweit durchführbar, sowie der Versand zurück zum Käufer trägt in diesem Fall der Käufer. (3) Es gelten ansonsten die allgemeinen Garantiebedingungen der Hersteller. (4) Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. (5) Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. (6) Der Kunde sichert OTG als Hersteller, Dienstleister und Händler zu, Reklamationen mit ausreichender Begründung zur Prüfung auszuhändigen und hierfür die erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen. (7) Der Kunde stellt bei ordnungsgemäßer Reklamations-bearbeitung OTG ausdrücklich frei von etwaigen vorprozessualen Beratungskosten. (8) Scheitert eine Mängelbehebung aus berechtigtem Anspruch, so ist OTG zur Lieferung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte berechtigt unter Anrechnung des Zeitwertes. Der Zeitwert ist nach Maßgabe des Zustandes zu berechnen, mindestens sind jedoch 15% des ursprünglichen Kaufpreises in Abzug zu bringen. Sollte auch eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, so hat der Käufer das frühestens ab der 7.Woche nach Eingang der reklamierten Ware bei OTG das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

VII.Eigentumsvorbehalt


(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen zu lassen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller OTG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den OTG entstandenen Ausfall. (3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag durch OTG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht vom Hersteller authorisierten Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt OTG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller anteilmäßig das Miteigentum an OTG überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für OTG verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an OTG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; OTG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. (4) OTG verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr nachgewiesener aktueller Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VIII. Zahlung

(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen, sowie sonstige Zahlungsverpflichtungen sind bei Übersendung der Rechnung sofort fällig und spätestens zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Der Zahlungseingang hat spätestens bei Bereitstellung der Leistungen und Ware in den Geschäftsräumen bzw. Übergabe an den Transporteur zu erfolgen. (2) Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. (3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis im voraus oder per Nachnahme zu zahlen. (4)Verpackungs-, Transport /Frachtkosten sowie Abfertigungs- und Zollgebühren trägt der Auftraggeber. (5) Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Wechselspesen gehen zu Lasten des Verkäufers und sind sofort fällig. (6) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Widerrufs- Rückgaberecht, Fernabsatzgesetz


Die Firma OTG- Ortungstechnik gewährt nach § 3 Fernabsatzgesetz, bezugnehmend auf bestellte Waren, ein Rückgaberecht. Die Rücksendung der Waren muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt im Originalzustand und Originalverpackung erfolgen.(2) Die Haftung für Abnutzungen, Defekte und sonstige Mängel, die durch den Gebrauch der Ware entstanden sind, trägt der Auftraggeber/Käufer. OTG wird bei Empfang den Zustand sorgfältig dokumentieren. Ist das Gerät nicht mehr als neuwertig weiterzuveräußern, so verpflichtet sich der Kunde die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert, mindestens 35% vom Kaufpreis, zu erstatten. Der entsprechende Betrag ist von OTG in Abzug zu bringen, der verbleibende Betrag ist unverzüglich, spätestens innerhalb 5 Werktage nach Feststellung an den Kunden zu erstatten. (4) Das Erbrechen von Siegeln und/ oder die Inbetriebnahme der Software schließt grundsätzlich das Widerrufs- und Rückgaberecht aus.

X. Vertrauensgarantie

(1) OTG Ortungstechnik , Dürener Str. 26, 52393 Hürtgenwald gewährleistet Ihnen die Möglichkeit zum fristgerechten Widerruf Ihrer Bestellung nach den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes. (2) Zur Ausübung dieses Widerrufsrechtes genügt die Rücksendung der bestellten Ware in unbenutztem Zustand in der Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Das Erbrechen oder Entfernen von Siegeln Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. (3) OTG haftet im Fall des selbst herbeigeführten Lieferverzugs und erstattet für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung 3% des Lieferwertes, insgesamt maximal jedoch nicht mehr als 12 % des Lieferwertes.

XI. Dienstleistungen, Prototypen, Recherche


(1) Überlassene Gegenstände sind durch den Auftraggeber zu versichern. OTG trägt Sorge für eine sach- und fachkundige Behandlung und sichere Aufbewahrung. OTG, Peter Gey, übernimmt die Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden, eine Haftung für weitere Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. (2) Der Leistungsumfang umfasst Beratung, Projektentwicklung und –Betreuung, geophysikalische Messungen. Eigene und vermittelte Dienstleistungen sind in jedem Fall bei Leistungsbeanspruchung honorar- und kostenpflichtig. Es gilt ein aktueller Honorarsatz von 190Euro/Std. innerhalb der regulären Arbeitszeiten. Leistungserbringung in der Zeit von 19:00 bis 8:00, sowie an Sonn- und Feiertagen bedingen einen Aufschlag in Höhe von zusätzlich 20%. Bei besonders aufwendigen Projekten oder bei Projekten von herausragender Bedeutung erhöht sich der Honorarsatz um mindestens 50%. Diese Bestimmungen haben grundsätzlich Gültigkeit und sind soweit nicht eine andere Honorarvereinbarung besteht und vollständig erfüllt ist, anwendbar. Im Falle der Nichteinhaltung oder vom Auftraggeber angezeigten Nichtdurchführbarkeit von individuellen Vereinbarungen, gilt ersatzweise, unter Vorbehalt weiterer Forderungen, vorliegende Honorar-und Kostenregelung als verbindlich anerkannt.

In jedem Fall sind Reisekosten, Hotelübernachtungen und Tagesspesen-Pauschale zu übernehmen. Für Kfz-Fahrten gilt 50Cent/pro km für die einfache Fahrt, für Flugreisen der Business-Flugpreis der günstigsten Linienfluggesellschaft und für Übernachtungen pauschal 150Euro pro Nacht/Person bzw. der tatsächlich höhere nachgewiesene Übernachtungspreis als vereinbart. Zeiten der An- und Abfahrt werden mit dem halben einfachen Honorarsatz berechnet; Tagesspesen betragen 70Euro/Person/Tag. Zusätzliche Leistungen durch technische Mitarbeiter werden mit 90Euro/Std. gesondert berechnet. Sekretariatsarbeiten werden nach Aufwand pauschal mit 3,50Euro/Seite berechnet. Eigene photographische Arbeiten zur einfachen Dokumentation sind im Honorar bereits enthalten. Materialien werden kostenmäßig erfasst. Studioaufnahmen erfolgen bei Bedarf gegen Kostenübernahme. Sonstige Leistungen werden pauschaliert. Untersuchungen mit weiteren wissenschaftlichen Methoden erfolgen jeweils auf der Grundlage der AGB nach aktueller Preistabelle bzw. nach speziellem Angebot; es gelten im Einzelfall zusätzlich die AGB des Kooperationspartners

XII.Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Der|die Auftraqgeber|in erklärt ausdrücklich die gesetzlichen Bestimmungen des Domizillandes, der BRD und der jeweils relevanten internationalen Gesetze einzuhalten. (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren. XIII. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit (1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düren. (2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg für OTG dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Hinweis nach Batteriegesetz

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Diese durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.


Tonnen Symbol Batteriegesetz

Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber